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Pressemitteilung

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Mit dem neuen Gesetz sollen die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellungen deutlich erweitert und modernisiert werden. Künftig sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) anordnen können, um die Einhaltung von Gewaltschutzanordnungen wirksamer überwachen zu können. Zudem soll die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen („Täterarbeit“) Bestandteil des Gesetzes werden.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger begrüßt den Beschluss des Bundesrats: „Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking haben Anspruch auf bestmöglichen Schutz – und zwar rechtzeitig, wirkungsvoll und verlässlich. Mit dem neuen Gesetz bekommen die Behörden nun wichtige Handlungsmöglichkeiten. Bisherige Lücken beim Opferschutz werden geschlossen. Opferschutz bedeutet, Betroffene wirksam zu schützen, bevor etwas passiert. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann dazu beitragen, Leben zu retten – sie schreckt Täter ab, senkt Rückfallrisiken und ermöglicht ein schnelles Eingreifen der Behörden. Damit schaffen wir mehr Sicherheit für die Opfer. Zudem können Täter künftig zur Teilnahme an Trainingskursen oder Gewaltpräventionsberatungen verpflichtet werden.“

Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) in das Gewaltschutzgesetz. Damit wird ein modernes Instrument geschaffen, um gerichtliche Schutzanordnungen wirksamer zu überwachen. Die eAÜ soll das Risiko von Verstößen gegen Schutzanordnungen signifikant verringern, indem Annäherungen an das Opfer frühzeitig erkannt und polizeiliche Maßnahmen schneller eingeleitet werden können.
Bewegt sich der Täter in einen festgelegten Gefahrenradius (Warnzone), wird umgehend ein Alarm ausgelöst. Ein frühes Eingreifen ist damit sichergestellt. Der Einsatz der eAÜ dient nicht nur der Überwachung, sondern vor allem der Prävention und dem frühzeitigen Schutz potenziell gefährdeter Personen.

Die bundesweit einheitliche zivilrechtliche Norm im Gewaltschutzgesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass die Maßnahme in allen Ländern gleichermaßen zum Einsatz kommen kann. Das kompetenzrechtliche Verhältnis zwischen Gewaltschutzgesetz und Polizeigesetzen wird dabei nicht verändert. Somit kann Opferschutz lückenlos gewährleistet werden.

Gesetzliche Grundlage für Täterarbeit und Gewaltpräventionsberatung

Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist die ausdrückliche gesetzliche Verankerung der sogenannten Täterarbeit. Die Familiengerichte sollen künftig Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichten können, um gewalttätige Verhaltensmuster frühzeitig zu durchbrechen. Ergänzend wird die Möglichkeit geschaffen, Täter zur Teilnahme an einer Gewaltpräventionsberatung zu verpflichten, insbesondere dann, wenn sie für die Teilnahme an einem Trainingskurs nicht in Betracht kommen.

Diese Maßnahmen setzen Forderungen aus Wissenschaft und Fachpraxis um und dienen dem Ziel, Wiederholungstaten zu verhindern und nachhaltige Gewaltprävention zu fördern.

Verschärfung des Strafrahmens und erweiterte Auskunftsmöglichkeiten

Die Neufassung sieht außerdem neue Regelungen des Strafrahmens (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe) für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen und die Mitwirkungspflicht bei der eAÜ vor. Damit werden den Gerichten wirkungsvollere Instrumente zur Ahndung von Zuwiderhandlungen an die Hand gegeben. Darüber hinaus erhalten Familiengerichte künftig die Möglichkeit, zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen – ein weiterer Schritt zu einem umfassenden und risikoorientierten Opferschutz.
 

„Wichtig ist, dass Maßnahmen wie Wohnungsverweisungen, Kontakt- und Näherungsverbote nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im Ernstfall konsequent durchgesetzt werden und ihre Wirkung entfalten können“, so Justizministerin Weidinger abschließend. „Mit der Kombination aus wirksam überwachten Schutzanordnungen, einem verschärften Strafrahmen bei Verstößen und einer stärkeren Einbindung von Täterarbeit wird ein bedeutender Beitrag für die Verbesserung des Opferschutzes geleistet.“

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